Bei akuten Augenbeschwerden hängt der richtige Weg von Art, Beginn und Schwere der Symptome ab. Diese Übersicht bietet eine allgemeine Orientierung zu Bereitschaftsdienst, augenärztlicher Notfallambulanz und Rettungsdienst.
Augenärztliche Notfallversorgung · 116117 bei dringenden Beschwerden · 112 bei schweren Notfällen
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Wenn online kein GKV-Termin angeboten wird, können wir Ihnen auch telefonisch oder per E-Mail keinen zusätzlichen oder früheren GKV-Termin vergeben. Bitte verzichten Sie deshalb auf entsprechende Terminanfragen.
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Was gilt bei akuten Augenbeschwerden?
Die Online-Terminregel bezieht sich auf reguläre, planbare Termine. Akute Beschwerden müssen nach ihrer medizinischen Dringlichkeit eingeordnet werden. Nutzen Sie dafür die folgenden Hinweise zu den Versorgungswegen.
Diese Übersicht ersetzt keine individuelle medizinische Beurteilung.Wenn Sie die Dringlichkeit nicht sicher einschätzen können, wenden Sie sich an die 116117 oder bei einem schweren Notfall an 112.
Drei Behandlungswege
Wer ist jetzt der richtige Ansprechpartner?
Entscheidend sind Art und Beginn der Beschwerden, mögliche Verletzungen und die aktuelle Erreichbarkeit medizinischer Versorgung.
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Dringend, nicht lebensbedrohlich
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117
Die 116117 berät, wenn Beschwerden medizinisch nicht bis zu einem regulären Termin warten können, aber keine lebensbedrohliche Situation vorliegt, und nennt den geeigneten Versorgungsweg.
Wenden Sie sich bei plötzlichem Sehverlust, ausgeprägten Warnzeichen oder einer Augenverletzung direkt an eine augenärztliche Notfallambulanz. Welche Stelle aktuell zuständig ist, erfahren Sie über die 116117.
Diese Beschwerden sollten nicht aufgeschoben werden.
Die folgenden Beispiele sind keine vollständige Liste. Entscheidend ist besonders ein plötzlicher Beginn oder eine deutliche Verschlechterung.
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Plötzlicher Sehverlust
Neu aufgetretene starke Sehverschlechterung, Gesichtsfeldausfall oder vollständiger Sehverlust auf einem Auge.
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Lichtblitze, Punkte oder Schatten
Neue Lichtblitze, viele schwarze Punkte, „Rußregen“, ein Schatten oder ein Vorhang im Gesichtsfeld.
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Starke Schmerzen
Heftige Augenschmerzen, besonders zusammen mit Rötung, Sehverschlechterung, Kopfschmerz, Übelkeit oder farbigen Ringen.
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Verletzung oder Verätzung
Stumpfe oder offene Verletzung, Verbrennung, chemische Substanz im Auge oder ein möglicherweise eingedrungener Fremdkörper.
↔
Plötzliches Doppeltsehen
Neu aufgetretene Doppelbilder – insbesondere mit Lähmung, Sprachstörung, starkem Kopfschmerz oder Schwindel.
◉
Rotes, schmerzhaftes Auge
Ausgeprägte Rötung mit Schmerz, Lichtscheu oder Sehverschlechterung; bei Kontaktlinsen besonders ernst nehmen.
Bis zur Untersuchung
Erste Schritte bei Verletzung und Verätzung.
Bei schweren Augenverletzungen zählt ein schonender Umgang. Verzögern Sie die medizinische Versorgung nicht durch eigene Behandlungsversuche.
Chemische Substanz im Auge
Sofort spülen: Das Auge 10 bis 15 Minuten mit reichlich laufendem, lauwarmem Wasser spülen. Das unverletzte Auge schützen und parallel weitere medizinische Hilfe organisieren.
Fremdkörper oder offene Verletzung
Nicht reiben, nicht drücken und einen festsitzenden oder eingedrungenen Gegenstand nicht selbst entfernen. Das Auge möglichst ruhig schützen und sofort medizinisch abklären lassen.
Dringende Beschwerden
Direkt den passenden Notfallweg nutzen
Bei dringenden, nicht lebensbedrohlichen Beschwerden hilft die 116117 bei der Auswahl der geeigneten Versorgung. Bei schweren Notfällen oder Gefahr einer dauerhaften Schädigung wählen Sie 112.
Hinweis: Die dargestellten Warnzeichen und Behandlungswege dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle medizinische Beurteilung. Im Zweifel ist eine unmittelbare telefonische Abklärung erforderlich.